Mietschulden verschwiegen - fristlose Kündigung des Vermieters rechtens

01.05.2008 - So das Landgericht Itzehoe (Urteil vom 28.3.2008, 9 S 132/07): Die Frage nach Mietschulden in einer Selbstauskunft der Mieter ist zulässig. Wird sie durch Querstrich wahrheitswidrig verneint, so steht dem kündigenden Vermieter ein Räumungsanspruch zu (Quelle: www.lrsh.juris.de).