Anerkenntnis des Mieters - trotzdem Ausschluss jedweder Betriebskostennachforderung

12.04.2008 - Selbst wenn der Mieter eine formal unkorrekte Abrechnung anerkennt, ist der diese Abrechung nach Ablauf der Abrechnungsfrist von einem Jahr ändernde Vermieter mit jedwedem Nachforderungsanspruch ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit, welche der Gesetzgeber bei der Mietrechtsreform im Auge gehabt habe (Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07).