Kein Rechtsschutz gegen Abmahnung

04.03.2008 - Im Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Tilgung einer (unberechtigten) Abmahnung aus der Personalakte. Dieses Modell ist auf den Bereich des Mietrechts nicht übertragbar, so nun der Bundesgerichtshof. Er versagte dem klagenden Mieter - gleich ob die von der beklagten Vermieterin ausgesprochene Abmahnung unberechtigt war oder nicht – Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung der Abmahnung (Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07). Die Entscheidung überzeugt. Grundlage des Modells im Arbeitsrecht ist eine sehr ausgeprägte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die im Mietvertragsrecht – wenn überhaupt – jedenfalls nicht in einem annähernd vergleichbaren Maße besteht.