Einwendungsausschluss Betriebskostenabrechnung aktuell

12.12.2007 - Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung muss der Mieter binnen 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung äußern. Spätere sind, z.B. in einem Rechtsstreit, unbeachtlich. Dies gilt nach dem BGH auch dann, wenn der Einwand die Umlagemöglichkeit an sich betrifft (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 279/06). Legt z.B. der Vermieter Grundsteuer um, obwohl dies vertraglich nicht vereinbart war, so muss der Mieter diese bei fehlender rechtzeitiger Rüge tragen.