Kabel zahlen auch bei Interessewegfall ?

20.11.2007 - Es kommt vor, dass ein Mieter durch z.B. Anschaffung einer eigenen SAT-Anlage keinen Nutzen mehr am Kabelanschluss des Hauses hat. Trotzdem muss die Gebühr weiter an den Vermieter bezahlt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht (Amtsgericht Münster, Urteil vom 27.02.2007, 7 C 4811/06). Interessewegfall ist nicht gleichbedeutend mit Vertragsänderung, zu der bekanntlich zwei gehören. Ebenso darf der Mieter, der angekündigt, seinen Müll an der Arbeitsstelle zu entsorgen, nicht einseitig die Abfallgebühren kürzen.