Wohnungsmieter's Strom abstellen bei Zahlungsverzug ?

13.10.2007 - Obwohl der Wohnraummieter keine Miete bezahlt, dürfen Versorgungsleistungen vom Vermieter nicht eingestellt werden. Er hat kein Zurückbehaltungsrecht, so das Landgericht Detmold, die herrschende Meinung bestätigend, mit Beschluss vom 08.06.2007,Az.: 3 T 152/07. Anders kann dies beim Gewerberaummietverhältnis sein. Das Kammergericht Berlin erachtete hier eine Sperre als zulässig (Entscheidung abgedruckt in ZMR 2005, 951).