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Kein Möbel - Abstand zur Außenwand ?

04.10.2007 - Zwei immer wieder zum Streit führende Probleme zwischen Mieter und Vermieter hatte das Landgericht Mannheim zu entscheiden. a) Des Mieters mangels anders lautender Vereinbarung direkt an den Außenwänden aufgestellte Möbel schimmeln, weil die Bausubstanz nicht ausreichend gedämmt war. Einen Ersatzanspruch der Mieter dem Grunde nach bejaht das Gericht: Der Mieter sei grundsätzlich nicht verpflichtet, irgendwelche Abstände zu wahren. b) Welchen Betrag der Mieter für die beschädigten Möbel fordern könne, hänge von deren Alter und damaligen Anschaffungskosten ab, bei letzteren sei ein Abzug 'neu für alt' vorzunehmen (Landgericht Mannheim 4 S 62/06).