• info@hugd.de
  • Mo, Di, Do & Fr: 9 - 13 Uhr | Di & Do: 15 - 18 Uhr

Informationen

"Gasrebell" scheitert am Bundesgerichtshof

13.06.2007 - Der Kläger, Gasbezieher wehrt sich gegen eine deutliche Preiserhöhung. Am 30. September 2004 gab die Beklagte (Gasversorger) ihren Tarifkunden durch Veröffentlichung in der "Heilbronner Stadtzeitung" die Erhöhung der Gastarife bekannt. Der Arbeitspreis des Grundpreistarifs 3 des Klägers wurde von netto 3,47 Cent/kWh auf netto 3,84 Cent/kWh erhöht; der monatliche Grundpreis blieb unverändert. Zur Begründung führte die Beklagte aus, dass "aufgrund einer Kostensteigerung beim Bezug von Erdgas sich die Abgabepreise für Erdgas" erhöhen. Der BGH bestätigte die Ansicht des zuvor entscheidenden Landgerichts Heilbronn, wonach die Erhöhung rechtmäßig sei (Urteil vom 13. Juni 2007 – VIII ZR 36/06, nachzulesen unter www.bundesgerichtshof.de, 'Pressemitteilungen'). Der sogenannte 'Gasrebell' scheiterte daher letztinstanzlich, obwohl ihm das Amtsgericht als erste Instanz zunächst noch Recht gab. Bundesweit sind noch Hunderte vergleichbarer Klagen anhängig.