Betriebskostenpauschale - kein Auskunftsanspruch

Es besteht aber schon kein Auskunftsanspruch, so der Bundesgerichtshof völlig schlüssig (VIII ZR 106/11, Urteil vom 16.11.2011): denn sonst müsse derjenige Vermieter, der mit der Pauschale sich die Abrechnung gerade ersparen wollte, doch wieder Rechnung legen.