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Mieteranspruch auf Heizungseinbau

Vermieterseits wird die Zustimmung dazu verweigert. Er wolle nämlich nach Ende des Mietverhältnisses selbst eine solche Heizung einbauen und dann eine höhere Miete verlangen. Diese Ermessensentscheidung ist nicht zu beanstanden, so der Bundesgerichtshof (VIII ZR 10/11, Urteil vom14.09.2011). Grundsätzlich habe der Mieter nämlich gar keinen Anspruch auf Gestattung eigener baulicher Veränderungen.